Möglichkeiten der Finanzierung
Die Kosten der Heilpraktiker Ausbildung lassen sich auf verschiedenen Wegen finanzieren. Infrage kommen die unterschiedlichen Förderprogramme des Staates sowie Finanzhilfen des Arbeitgebers und Rabatte der Anbieter.
Kosten der Heilpraktiker Ausbildung
Die Kosten der Heilpraktiker Ausbildung variieren je nach Anbieter und Lehrgangsform. Die folgende Tabelle zeigt Dir beispielhaft die möglichen Lehrgangsgebühren:
Lehrgangsform | Dauer | Kosten |
---|---|---|
Fernstudium | 12 - 30 Monate | 2.000 - 3.000 € |
Präsenzseminare (Vollzeit / Teilzeit) | 3 - 24 Monate | 5.000 - 11.000 € |
Zu diesen Lehrgangsgebühren kommen noch die Gebühren für die Heilpraktikerprüfung. Diese liegen je nach Landkreis bei etwa 300 bis 600 €.
Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker lassen sich durch verschiedene Förderprogramme finanzieren. Der Staat unterstützt Deinen Weiterbildungswillen zum Beispiel mit dem Bildungsgutschein, der Begabtenförderung oder dem Bildungskredit.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eine Fördermaßnahme der Arbeitsagentur, die Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Der Sachbearbeiter entscheidet nach einem Beratungsgespräch individuell, ob Du die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker mit dem Bildungsgutschein finanzieren kannst.
Du solltest Dir also für das Beratungsgespräch gute Argumente zurechtlegen, warum die Ausbildung zum Heilpraktiker gerade für Dich und Deine Karriere sinnvoll ist. Weiterhin ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 3 Jahre Berufspraxis Voraussetzung für den Bildungsgutschein.
Begabtenförderung
Die Begabtenförderung ist ein Stipendienprogramm der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB). Das Programm fördert besonders begabte junge Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen. Voraussetzung ist, dass Du einen guten Abschluss einer Berufsausbildung im medizinischen oder pflegerischen Bereich vorweisen kannst und nicht älter als 25, in Ausnahmefällen 27, bist. Hast Du die Prüfung Deiner Berufsausbildung bei einer Industrie- und Handelskammer abgelegt, bewirbst Du Dich dort für das Weiterbildungsstipendium. Wenn Du einen bundesgesetzlich geregelten Beruf gelernt hast, bewirbst Du Dich direkt bei der SBB.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ein staatlicher Kredit von monatlich 100 € bis 300 €, der sich an volljährige Schüler und Studenten in der fortgeschrittenen Ausbildung richtet. Du kannst den Kredit erhalten, wenn Du auch Bafög-berechtigt bist. Dazu muss Deine Ausbildungsstelle für den Heilpraktiker im Register für Bafög-förderungsfähige Schulen eingetragen sein. Dies ist allerdings bei den wenigsten Heilpraktikerschulen der Fall. Weitere Informationen und Antragsformulare findest Du beim Bundesverwaltungsamt, das für die Vergabe des Bildungskredites zuständig ist.
WeGebAU
Das Förderungsprogramm WeGebAU richtet sich an gering qualifizierte Mitarbeiter ab 45 Jahren in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei übernimmt die jeweilige Arbeitsagentur bis zu 75 % der Kosten einer Weiterbildung – auch der Ausbildung zum Heilpraktiker. Die restlichen Kosten trägst Du oder Dein Arbeitgeber. Bei jüngeren Beschäftigten übernimmt die Arbeitsagentur anteilig 50 % der Lehrgangsgebühren.
Weiterbildungssparen
Wenn Du eine staatlich geförderte Sparzulage erhältst, kannst Du vom angesparten Geld Guthaben für die Finanzierung Deiner Heilpraktikerausbildung aufwenden. Dies ist auch dann möglich, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Dazu lässt Du Dich zunächst bei einer der bundesweiten Beratungsstellen über eine geeignete Weiterbildung beraten. Anschließend planst Du die finanziellen Angelegenheiten dann mit Deinem Finanzdienstleister. Weitere Infos zum Weiterbildungssparen findest Du auf bildungspraemie.info.
Rehabilitationsförderung
Die Rehabilitationsförderung unterstützt Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Um die Förderung zu erhalten, stellst Du einen „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bei der Arbeitsagentur vor Ort. Ein Berater entscheidet individuell, ob Du für die Förderung infrage kommst, und die Arbeitsagentur die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker übernimmt.
Förderprogramme Bundesländer
Neben den Arbeitsagenturen und bundesweiten Finanzierungsmodelle haben auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme ins Leben gerufen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Qualifizierungsscheck (Hessen)
- Bildungsscheck (Brandenburg, NRW)
- Quali-Scheck (Rheinland-Pfalz)
- Weiterbildungsscheck (Sachsen, Bremen, Thüringen)
Weitere Finanzierungshilfen
Zu den staatlichen Fördermodellen kommen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten, mit denen Du die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker decken kannst:
Rabatte der Institute
Die meisten Heilpraktikerschulen gewähren Rabatte. Wenn Du zum Beispiel bereits einen Lehrgang belegt hast oder besonders früh buchst, verringern sich die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker. Zudem bekommen bestimmte Zielgruppen einen Rabatt, etwa Rentner, Arbeitslose oder Studenten.
Beteiligung des Arbeitgebers
Wenn die Ausbildung zum Heilpraktiker Deinem Arbeitgeber nützt, kann es sein, dass er sich an den Kosten beteiligt. Dies ist jedoch eine individuelle Verhandlungssache. Sprich Deinen Arbeitgeber auf die Heilpraktikerausbildung an und erläutere die Vorteile. Durch die Ausbildung zum Heilpraktiker kannst Du beispielsweise neue Kundengruppen ansprechen oder Zusatzleistungen durchführen. Nicht nur Geldleistungen stellen eine Förderung durch den Arbeitgeber dar. Du kannst auch eine Verringerung der Arbeitszeit vorschlagen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker kannst Du bei der Steuererklärung geltend machen. Die Lehrgangsgebühren lassen sich als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen.